Der VOLVO 300 Ersatzteil Prozess wurde endgültig verloren. Verstehen können wir es nicht!

Ach ja,

ein Realitätsmärchen in der "Sie" Form.

 

 

Es ist das Jahr 2016.

Leider führen Sie seit diesem Jahr einen ungewollten Gerichtsprozess, genauer gesagt, Sie bereiten sich darauf vor.

Einen VOLVO 300er ERSATZTEIL PROZESS

 

0) 02.03.2017 . Erster Gerichtstermin

Beklagter erscheint erst gar nicht. Versäumnisurteil gegen die Beklagte "Werkstatt"

 

1) 13.07.2017 . Verkündung des Versäumnisurteils gegen die Beklagte.

 

2) 13.07.2017 . Berufung seitens der Beklagten wird eingelegt

Ihr Anwalt und Sie, warten gespannt auf eine Entscheidung. Bis dahin, etwas Stillhalten hier.

 

3) 21.08.2017 . Die Klage wird seitens des Gerichtes abgewiesen

obwohl Ihr Anwalt und Sie, von einer nachvollziehbaren und klaren Rechtslage & Situation ausgegangen sind.

 

4) 20.10.2017 . Berufung wird vom Gericht abgelehnt.......Prozess verloren

 

Das hier kann (fast) Jedem passieren, der ohne Zeugen einem "Ersatzteil-Verkäufer" vertraut. Aber wer bitte, hat beim Erwerb einer "Kleinigkeit" einen Zeugen dabei?

 

Hier Ihre unbestrittenen Fakten:

 

- In einem zertifizierten VOLVO Autohaus, welches sich auch auf die Betreuung von

  klassischen Volvo´s versteht,  bestellen Sie bewußt ein "original Ersatzteil", welches

  es aber in dieser Originalität, seitens von Volvo nicht mehr gibt, sondern nur noch als ausgewiesenes Ersatzteil, welches das frühere Original ersetzen soll.

 

- Original Ersatzteil nicht mehr lieferbar. (Leider bei vielen Oldtimern fast normal)

- Angeblich gleichwertiges Ersatz-Ersatzteil geliefert und nach Anweisung eingebaut.

- Das Ersatz-Ersatzteil haben Sie sachgemäß nach Verkäuferhinweis eingebaut und

  anschließend nach genauesten Herstellerangaben eingestellt.

- Nach etwa 50 Km, undefinierbare und unbekannte Geräusche, woher auch immer.

- Auf Hebebühne wird der Schaden sichtbar und von Ihnen ausführlich dokumentiert.

- Freundliche Vorsprache und sachliches Schreiben an entsprechendes, regionales

  VOLVO Autohaus und damit an den Besteller und Lieferanten der, wie sich herausstellte,

  Schaden verursachenden Ersatzteile.

 

- "Schroffe" Ablehnung Ihres Schreibens und keinerlei weiteres Reagieren des Autohauses.

- Fachanwalt wird nach Abwarten, notgedrungen eingeschaltet.

- Keinerlei Einsichtverhalten/Entgegenkommen des Geschäftsführers des Autohauses.

 

- Durch Ihr aufwendiges Engagement und Ihre Rechercheergebnisse, erhalten Sie ein

  Gutachten eines namhaften Schrauben- und Mutterherstellers, der bis heute für die

  Autoindustrie produziert.

 

  Das glasklare Ergebnis: Die falsche Achsschenkelmutter hat ein metrisches Gewinde

  (mit anderer Gewindesteigung) und nicht, wie von VOLVO gefordert, ein Zollgewinde.

  

- Diese angeblich, die original Achsschenkelmutter ersetzende "Achsschenkelmutter

  mit dem neuen Quetschgewinde", wurde dann auch von Ihnen, wie vom Besteller

  empfohlen und vom Hersteller Volvo beschrieben, gesichtet, verglichen und für "scheint

  zu funktionieren" befunden.

  Das heißt, die Muttern wurden behutsam, von Hand, auf dem Original Achsstummel

  aufgebracht und wie vom Autohaus erbeten, behutsam eingebaut, was auch "reibungslos"

  klappte.

  Danach, das Einstellritual. Wie Sie natürlich Wissen: Bei jedem Hersteller ist es

  situations- und materialabhängig, was Sie selbstverständlich den Ihnen vorliegenden 

  Werkstatthandbüchern entnehmen.

 

  Was sagt Ihnen (gerade) die "neue" selbst sichernde Achsschenkelmutter, mit dem bewusst,

  etwas gestauchten Anfangsgewinde zum Selbstsichern?

 

  Genau....wie vom Verkäufer beschrieben geht´s irgendwann nicht mehr von Hand weiter

  (hier: nach etwa 6 Vollumdrehungen)

  Richtig....und dann bitte die Mutter unter Zuhilfenahme eine Schlüssels behutsam, weiter

  aufbringen und, wie vom Hersteller beschriebenen, das spezielle Anzugmoment  bzw.

  Einstellverfahren berücksichtigen.

 

  Empfohlen, gesagt, getan.....Sie haben höchstwahrscheinlich weltweit den Einzigen, 

  zugelassenen VOLVO 343 R-Sport...uns sind kein Autohaus, was "Kohle" machen muss.

 

  Jahrelang tragen Sie, für diesen, fast einzigartigen VOLVO 343 R-Sport, original VOLVO

  300 Ersatzteile aus NOS Beständen zusammen , weil sie ausschließlich Wert auf

  Originalität legen und es beim VOLVO Händler in der Regel keinerlei Ersatzteile mehr

  gibt.

  Niemals würden Sie auf die Idee kommen, irgendwelche anderen Drittteile einzubauen.

 

  So und jetzt wird es erst richtig spannend:

 

  Sie haben (scheinbar) alles richtig gemacht.

 

  Sie holen das besagte "Mutter" Gutachten ein und machen den führenden Großhändler

  und Ersatzteillieferanten für "historische" Volvo Ersatzteile, der wohl auch sehr viele

  zertifizierte VOLVO Händler beliefert, auf seinen Lieferfehler aufmerksam.

 

  Dieser VOLVO Großhändler für historische Fahrzeuge, bestätigt Ihnen dann auch

  die versehentliche, jahrelange Auslieferung von falschen Achsschenkelmuttern.

  Er nimmt die falschen Achsschenkelmuttern sofort vom Internet-Markt, stellt diese als

  „momentan nicht lieferbar“ ein und bietet nach Wochen dann, vom Gewinde her

  passende Achsschenkelmuttern für die VOLVO 300er Serie an und bedankt sich danach

  telefonisch für Ihr Engagement und Ihre Informationen.

 

  Der VOLVO Händler mit irritierendem Ruf, den Sie seit 30 Jahren kennen, hat noch

  immer nicht reagiert.

 

  Der Gerichtsprozess, den Sie vermeiden wollten, kommt leider in Gang.

  Der Beklagte Geschäftsführer, kommt erst gar nicht.

  Nach dem erwirkten Versäumnisurteil zu Ihren Gunsten, kommt es zu einem zweiten

  Termin.

  Trotz persönlicher Vorladung des Beklagten, kommt nur dessen Mitarbeiter, welchen Sie

  als einzigen Zeugen benannt haben.

  Sie schleppen zum zweiten Mal, sämtliche Beweise, 2 komplette Federbeine usw. an.

  Die Routineverhandlung findet bei hochsommerlichen Temperaturen von gefühlten 40°

  statt, bezeugt von einer anwesenden Ausbildungsklasse von etwa 20 Jugendlichen.

 

  Der von Ihnen geladene Zeuge, der Ihnen das „Ersatzteil“ besorgt und verkauft hat,

  leugnet alles ab. Zu den von ihm, in original VOLVO Tüten verpackte Muttern von

  „Drittanbietern“ äußert er sich irritierend.

  Der Vorsitzende hat, trotz Bitte des Anwaltes, kein Interesse daran, sich mit den

  mitgeschleppten Beweisen, welche wirklich Alles gut dokumentieren könnten, zu

  beschäftigen.

 

  Ihre Klage wird später zurückgewiesen, weil Sie ohne Zeugen, nicht wirklich beweisen

  können, was Sie bzw. der Zeuge damals in den Bestell-Gesprächen gesagt hat/haben.

 

  Sie warten auf das Revisionsurteil.

  Danach, egal wie es ausfällt, ist Schluss, sagt Ihr Anwalt.

 

  Und was Sie lernen mussten....die Beweispflicht liegt immer beim Kläger, also Ihnen!?

 

  Leider stimmt diese Geschichte.

  Wir sind irritiert. Letztendlich schütteln alle mit dem Kopf.

  Es geht scheinbar nicht um ein falsch geliefertes Ersatzteil, sondern um einen Zeugen,

  den Einzigen Zeugen und das (Angestellten)Verhältnis zur Wahrheit.

 

  Der Anwalt sagt kopfschüttelnd:

  Deswegen immer mit dem Geschäftsführer Reden, der ist nämlich nie Zeuge vor Gericht.

 

  Aber machen Sie das mal bitte mal, wegen ein paar Achsmuttern, im Wert von ein paar  

  Euro.

  Am Besten, Sie und Ihre zwei vertrauenserweckenden Zeugen, welche keinen tauben  

  Eindruck hinterlassen sollten, lassen den Geschäftsführer des aufgesuchten Autohauses,

  schmerzlos,zur Bestellungsannahme kommen.

  Aufgemerkt: Jetzt sind Sie schon etwas besser raus!

  

  Schauen wir mal...................................Fortsetzung folgt!

 

  Meine persönliche Anmerkung: Dieses, hier aufgezeigte "Märchen" ist leider so

  realitätskonform, dass.......... Schreiben Sie uns, was Sie davon halten.

  Ich werde erst einmal das Ende der Geschichte abwarten müssen/wollen.

 

  Aber ich verspreche, Sie auf dem Laufenden zu halten!

 

  Alles Gute, Stefan von Rhein-Morbe

 

 

 

 

Original Brief an Autohaus       

 

Abs.

Stefan von Rhein-Morbe

XXXXXXXXXXXXX

XXXXXXXXXXXXX

36XXXXXXXXXXX

 

 

 

Empfänger:

XXXXXXXXXXXXXXXXXXX

GmbH....................

 

Geschäftsführung Herr XXXXXXX

 

Adresse:

XXXXXXXXXX

hessenXXXXXXXXX

 

 

Hosenfeld, den 19.07.2016

 

 

 

Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXXXXXXXX,

 

 

am 30.06.2016 erwarb ich (Anm.: Dummer Weise alleine, also ohne Zeuge/in), nach Bestellung durch Herrn XXXXXXXX in Ihrem Ersatzteilverkauf, Muttern zur Sicherung der Radlager, in der Schlüsselgröße 24, für meinen historischen VOLVO 343 R-Sport, welche auf dem Achsstummel sitzend, beide vorderen Radlager sichern und justieren.

 

Zur damaligen Bestellung lagen der Kfz-Schein des Volvo 343 Bj. 81 vor. Herr XXXXX teilte mir mit, dass es diese Original Muttern nicht mehr gäbe, dafür aber gleichwertige VOLVO Ersatzmuttern.

 

Nach wenigen Tagen konnte ich diese in Ihrem Hause abholen. Meinem Hinweis, dass die Muttern völlig anders aussehen und auch in der Größe meiner Meinung nach variieren würden, entgegnete Herr XXXXXX nochmals, das diese den Ersatz für die original VOLVO Muttern darstellen würden (ich lege sehr großen Wert auf Originalteile)

Von mir, auf die wesentliche Funktion der original Mutter hingewiesen, nämlich nach der korrekten Montage und Radlagereinstellung gegen ein selbstständiges Lösen mittels eines speziellen Randes der zu Verformen ist, zu besitzen, machte mich Herr XXXXX darauf aufmerksam, das die jetzige, ersetzte Mutter, zwar normal aussähe, aber bewusst maschinell, leicht konisch verdrückt wäre, als Selbstsicherung nach der Montage.

Da ich dieses leicht verdrückt sein auch sehen konnte, leuchtete mir das Prinzip ein, wies aber darauf hin, dass ich trotzdem denken würde, die Größe der Muttern würde eventuell variieren.

 

Wir einigten uns darauf, dass ich die bestellten Muttern zurückgeben könnte, sollte sie nicht passen.

 

Wenige Tage später, montierte ich, in meiner privaten Autowerkstatt, die beiden neuen Muttern und verglich diese mit der Gewindeweite der Originale und stellte fest, dass die Schlüsselgröße und der Gewindedurchmesser identisch waren.

Das leichte, auf das Gewinde des Achsstummels drehen von Hand, funktionierte auch bei der ersten Umdrehung, musste danach aber durch einen Schlüssel unterstützt werden, weil die Mutter dann leicht stockte. Da ich mir dieses Stocken mit der konischen Selbstsicherung der Mutter erklärte, zog ich danach die Muttern fest und stellte, wie üblich, die Radlager ein, was auch problemlos und optimal gelang.

Im Anschluss daran, montierte ich neue Reifen, die zeitgleich angeliefert wurden.

 

Auf einer XXXXXXXXXXXXXXXX wurde dieses Fahrzeug, welches weltweit einzigartig ist, auf einem kleinen Parkur, einem breiten Publikum vorgestellt.

Dabei fiel mir, zum Ende der Veranstaltung hin, ab und zu ein leichtes, nicht näher zu lokalisierendes „Schaben“ auf. Mehrere Überprüfungen auf der Veranstaltung, gaben jedoch keinerlei Hinweise auf einen sich abzuzeichnenden Schaden, bzw. über irgendeine unstimmige Situation.

 

In meiner Werkstatt überprüfte ich nach der Veranstaltung das Fahrzeug komplett auf der Hebebühne, wobei mir ein rätselhaft, ungleich abgefahrener, neuer, vorderer, rechter Reifen auffiel, der insgesamt, nach der Montage und Radlagereinstellung erst über eine Gesamtlaufleistung von 40-50 Kilometern verfügte.

 

Parallel fiel mir ein neues, minimales Spiel des rechten, vorderen Radlagers auf, welches bei der sachgemäßen Radlagereinstellung vor 40-50 Kilometer, nicht vorhanden war.

 

Daraufhin wollte ich dieses Radlager erneut einstellen und musste feststellen, dass dies nicht mehr anleitungsgemäß durchzuführen war.

Der Versuch, die oben genannte Mutter zu lösen war nicht einfach, was ich aber immer noch auf die gut funktionierende, mechanische Selbstsicherungseigenschaften der Mutter zurück führte.

Als die Mutter gelöst war, stellte ich Metallspäne auf dem Achsstummel fest und bemerkte, dass das Gewinde der Mutter beschädigt- und das Gewinde des Achsstummels in Mitleidenschaft gezogen war.

 

Beim vergleichenden Nachmessen der Muttern, stellte ich fest, dass sie zwar über identische Gewindedurchmesser, aber über unterschiedliche Gewindesteigungen verfügten, was mit bloßem Auge nicht zu erkennen war:

Original Mutter: Schlüsselweite 24, Gewindesteigung 150

Neue, selbst sichernde Mutter: Schlüsselweite 24, Gewindesteigung 175

 

Nach der Schadensfeststellung beließ ich das Fahrzeug auf der Bühne und unternahm keinerlei Versuche, die Schäden zu beheben, da mir über das Ausmaß und die Konsequenz des Schadensbildes bewusst wurde.

 

Am Freitag, den 15.07.2016, sprach ich diesbezüglich, Vormittags, Herrn XXXXXXXXXXXX an, die mir eine Klärung und Rücksprache mit Ihnen, Herr XXXXXXXXXX zusagten, sowie eine Mitteilung per Mail, wie eine einvernehmliche Schadensregulierung aussehen könnte.

Ich teilte Herrn XXXXXXXXX, in seiner Funktion als Werkstattmeister mit, dass ich eine unkomplizierte, aber qualifizierte Instandsetzung des Fahrzeugs, auf Kosten des Autohauses erwarte, insbesondere:

 

Qualifizierte Instandsetzung der beschädigten Achsstummelgewinde, eine Überprüfung der neuen Radlager (max. 500 KM) sowie eine Ersatzbeschaffung des neuen, nicht mehr zu gebrauchenden, rechten Vorderreifens.

 

Ich machte Herrn XXXXX auch darauf aufmerksam, dass es, auch bei Volvo und darüber hinaus europaweit, keine neuen Ersatzteile des Federbeines mehr gibt, geschweige denn, ein komplettes Federbein.

Beide Federbeine wurden vor max. 500 Km, aufwendigst revidiert und restauriert, mit neuen Federn, neuen Stoßdämpfern, Trag- und Lenkgelenken versehen, gestrahlt und lackiert.

 

Ich machte deutlich, wenn es nicht gelänge, die Gewinde der beiden Achsstummel wieder TÜV gerecht herzustellen, dass dann, aus meinem eigenen Ersatzteillager, Federbeine zur Verfügung stehen könnten, die dann aber, im oben genannten Sinne, aufwendigst, ergänzt und restauriert werden müssten.

Für die erste Sichtung des Fahrzeugs bot ich meine privat Werkstatt an, da das Fahrzeug, nach der Schadensfeststellung, im nicht fahrbereiten Zustand, auf der Bühne steht.

 

Ich machte Herrn XXXXXXXXXXXX auch die Dringlichkeit der Instandsetzung deutlich, da das Fahrzeug für verschiedene, zukünftige Oldtimer Events bereits gebucht ist.

 

Des weiteren machte ich auch deutlich, dass ich mir von Seiten des Autohauses XXXXXXXXXXXXXXX eine wohlwollende und zeitnahe Schadensbehebung wünsche und ich im ersten Schritt eine Mail des Autohauses erhalte, in welcher Sie mir einen geeigneten Lösungsvorschlag mitteilen.

Diese Mail, bzw. eine Reaktion Ihres Autohauses, habe ich bisher nicht erhalten.

 

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass ich mir, zu meiner Entlastung, die Einschaltung einer diesbezüglichen Rechtsvertretung offen halte.

Des weiteren halte ich mir offen, weitere Ersatzansprüche, wie Nutzungsausfall, Teilnehmergebühren, Zurverfügungstellung von Ersatzteilen aus meiner Sammlung, sowie weitere, momentan nicht absehbare Kosten und Eigenkosten, geltend zu machen bzw. einzufordern.

 

Ich halte ich mir offen, einen Gutachter einzuschalten und eine qualifizierte Oldtimer Restaurierungswerkstatt mit der Wiederherstellung des Fahrzeuges zu beauftragen, sollte dies in Ihrem Hause nicht qualitativ- oder zeitnah möglich sein.

 

Für die abgeschlossene Instandsetzung setze ich Ihnen eine Handlungsfrist von 14 Tagen, also bis einschließlich Dienstag, den 02.08.2016.

 

Ich erwarte zeitnah Ihren geschätzten, konstruktiven Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise

 

freundlichen Grüßen Stefan von Rhein-Morbe

 

Lieber Leser, hier interessiert mich, Ihre Position + Ihre Meinung.

Die IG veröffentlicht an dieser Stelle gerne, namentlich Ihre Meinung .

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